Abstinenzarten in der MPU

Sie fragen sich, wie Sie Ihre Abstinenz nachweisen können? Gerne erklären wir Ihnen ausführlich, welche Optionen für Sie bestehen:

Zunächst müssen Sie berücksichtigen, dass ein Regelwerk existiert, wonach bestimmte Abstinenzarten zulässig sind. Im Wesentlichen gibt es die Urinabstinenz, die Abstinenz über die Abgabe von Haaren und nach den neuesten Beurteilungskriterien die sog. PEths-Methode in Form einer Abstinenz durch die Abgabe von Vollblut.

Es stellt sich die Frage, warum es überhaupt unterschiedliche Möglichkeiten der Abstinenz gibt. Dies liegt in den Besonderheiten der Sache. Nicht jeder gibt gerne Urin unter Sicht ab und nutzt daher lieber die Haarvariante. Andersherum kann es auch vorkommen, dass jemand ungerne seine Haare für die Abstinenz „opfern“ möchte oder schlicht über keine (ausreichenden) Haare verfügt. Zudem können die unterschiedlichen Varianten in Abhängigkeit der Abstinenzsubstanz auch andere Vor- und Nachteile aufweisen.

Während eine Urinabstinenz nur für die Zukunft erfolgen kann, so ist eine Haarabgabe rückwirkend möglich. In Abhängigkeit der zu kontrollierenden Substanz kann sogar bis zu sechs Monaten (Drogen) und bei Alkohol immerhin noch bis zu drei Monaten rückwirkend eine Abstinenz sichergestellt werden. Dies erspart sehr viel Zeit!

Der Aufwand einer Abstinenzvariante kann sich in Abhängigkeit der Dauer und der zu kontrollierenden Substanz auch erheblich erhöhen. So sind für eine 12-monatige Abstinenz mind. 6 Urinabgaben notwendig. Im Falle einer Drogenabstinenz würden hier bereits zwei Haarsträhnen von je 6 cm ausreichen. Bei Alkohol kann jedoch nur maximal 3 cm über die Abgabe von Haaren nachgewiesen werden, sodass hier mindestens 4 Haarabgaben abgegeben werden müssten, aber noch immer weniger als die mindestens 6 Urinabgaben.

Die PEths-Methode als eine besondere Form der Abstinenz ist erstmalig in den neuesten Beurteilungskriterien verzeichnet. PEth ist sowohl zum Nachweis eines aktuellen kontrollierten Konsums als auch zum Beleg einer Abstinenz geeignet. Diese Variante wird insbesondere im Zusammenhang eines kontrollierten Konsums erfolgen und soll hier zunächst vernachlässigt werden.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viele Abgaben Sie in Abhängigkeit der Abstinenzart benötigen, um eine 6- bzw. 12-monatige Abstinenz nachzuweisen und ob dieser Nachweis rückwirkend möglich ist.


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