Führerscheinstelle

Wir möchten Sie im Folgenden informieren, worauf Sie achten sollten, wo es Schwierigkeiten gibt und woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen.

Die (MPU) Führerscheinstelle spielt eine entscheidende Rolle bei dem Thema der MPU Anmeldung! Neben der Begutachtungsstelle, dem verkehrspsychologischen Vorbereitungsinstitut, ist die Führerscheinstelle ein bedeutender Akteur.

Zunächst erfolgen die meisten Anordnungen über die Führerscheinstelle (in Teilen auf gerichtlicher Anordnung o. ä.). Vielen ist nicht bewusst, dass die Führerscheinstelle Ihnen auch unabhängig von einem eingestellten Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen und/oder Ihnen die Vorlage einer MPU auferlegen kann.

Dementsprechend müssen Sie wissen, welche „Aufgaben“ die Führerscheinstelle hat und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.

Die Führerscheinstelle ist nicht Ihr Feind, aber auch nicht Ihr Freund!

Metin Baran, M.Sc. und Inhaber der vMPU-Zentrale e.K.

Die Behörde ist mit einer hoheitlichen Aufgabe betraut und muss jede Ihrer Äußerungen im Interesse der Allgemeinheit auch gegen Sie verwenden. Daher gilt hier zunächst, weniger reden, Schreiben ist mehr.

Die Führerscheinstelle finden Sie an dem Ort, in dem Sie formal mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Führerscheinakte „zieht mit“, sodass auch Ihre bisherigen Verfehlungen in Ihrer Akte am neuen Wohnort vorzufinden sein müssten. Sollte die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes keine Führerscheinakte von Ihnen führen, dann informieren Sie bitte die Führerscheinstelle Ihres alten Wohnorts und bitten Sie um die Weiterleitung an die für Sie zuständige Führerscheinstelle. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen keine unmittelbare Führerscheinstelle in kleineren Gemeinden gibt. Diese Gemeinden sind einer Kreisverwaltung zugeordnet, die dann für Sie zuständig ist.

MPU Anmeldung bei der Führerscheinstelle
Zurück zum Führerschein mit der MPU Anmeldung bei der Führerscheinstelle

Im Normallfall verfügen Sie über keine Fahrerlaubnis mehr bzw. hatten noch nie einen Führerschein. In diesem Fall müssen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle einen Antrag auf Neu- bzw. Ersterteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die MPU Anmeldung läuft somit über die Führerscheinstelle. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100 bis 200 € (siehe MPU Kosten). Diesen Antrag stellen Sie bitte frühstens 3 Monate vor Abstinenzende bzw. vor Sperrfristende, je nachdem was länger in die Zukunft ragt. Eine frühzeitige Antragsstellung bringt nicht unbedingt Vorteile.

Viele fragen sich, wann sich die Führerscheinstelle wegen der MPU bei Ihnen meldet! Wenn Sie den Antrag auf Neu- oder Wiedererteilung nicht stellen, meldet sie sich im Zweifel gar nicht. Daher bitte unbedingt den Antrag nicht vergessen. Die Führerscheinstelle meldet sich wegen der MPU bei Ihnen nur, wenn Sie noch Fahrerlaubnisinhaber sind und eine MPU anzuordnen ist. In diesem Fall kann die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Straftat rechtskräftig ist, also 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids. In vielen Fällen vergeht aber deutlich mehr Zeit bis sich die Führerscheinstelle meldet, oft 1 bis 3 Monate. In allen anderen Fällen (wenn der Führerschein bereits entzogen worden ist), wird die Führerscheinstelle nicht aktiv. Das heißt, Sie erfahren erst, dass Sie eine MPU machen müssen, wenn Sie den Antrag auf Neuerteilung oder Ersterteilung stellen. Genau genommen erfahren Sie erst nach der Antragsstellung, ob Sie eine MPU müssen. In vielen Fällen kann man sehr sicher abschätzen, ob Sie eine MPU werden machen müssen, aber schwarz auf weiß kriegen Sie die MPU Anordnung erst mit der Antragsstellung.

Sie müssen dem Antrag einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Kurs und Passbilder sowie in Einzelfällen auch ein Führungszeugnis beifügen. Sie erhalten dann eine formale Aufforderung zur Vorlage. In diesem Schreiben gibt es drei wichtige Positionen: Eine Auflistung Ihrer Versäumnisse, aus denen die sog. behördliche Fragestellung abgeleitet wird, eine Binnenfrist, in der Sie eine Begutachtungsstelle auswählen und der Führerscheinstelle mitteilen sollen sowie eine Vorlagefrist, bis wann Sie das Gutachten einzureichen haben.

Eine Akteneinsicht ist immer sinnvoll! Erst mit der Einsichtnahme können Sie sehen, was Ihnen in Gänze vorgeworfen wird. Sie sollten sich auch klar machen, dass in der Begutachtung Ihre Akte und damit die dort enthaltenen Vorwürfe Gegenstand der Begutachtung sein werden. Die Führerscheinstelle wird nach Ihrem Antrag auf Neu- bzw. Ersterteilung Ihre Führerscheinakte aktualisieren. Einige Akteninhalte könnten verjährt sein und damit einem Verwertungsverbot unterliegen. In der Regel bereinigt die Führerscheinstelle Ihre Führerscheinakte ordnungsgemäß. Eine Akteneinsicht macht folglich erst nach einer Antragsstellung Sinn, da sie andernfalls unvollständig sein könnte. Sie kennen Ihre Geschichte am besten! Sollten Sie sich sicher sein, dass schon sehr lange nichts Neues hinzugekommen ist, dann könnte der aktuelle Stand der Akte auch bereits der Endgültige sein.

Aber wie beschaffen Sie die Akte bzw. wie bekommen Sie die Einsicht in Ihre Führerscheinakte?

  1. Eigenständig die Führerscheinakte mit Ihrem Smartphone leserlich und vollständig abfotografieren.
  2. Sie beauftragen Ihren Anwalt mit der Aktenbeschaffung oder haben einen Anwalt, der über Ihre Akte verfügen müsste.
  3. Sie beauftragen unsere Anwälte zur Beschaffung Ihrer Akte. Mit der Aktenbeschaffung können Sie uns jederzeit beauftragen.

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Nun aber Schritt für Schritt:

Die Behördliche Fragestellung ist von besonderer Bedeutung. Denn diese Frage wird die Begutachtungsstelle in der Begutachtung beantworten. Unser Ziel ist es also, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Frage positiv für Sie beantwortet werden kann.

Die Fragestellung wird nach den Anlässen unterschieden, so kann man aus der Fragestellung ableiten, ob es sich um eine Alkohol-MPU, Drogen-MPU, Punkte-MPU oder eine Straftaten-MPU handelt.

Demnach können auch mehrere Fragestellungen vorliegen, sodass die Begutachtung mehrere Fragen berücksichtigen muss. Damit wird neben den Kosten auch die Vorbereitung aufwendiger. In einem besonderen Fall muss die behördliche Frage jedoch angepasst werden, nämlich bei sog. Cannabis-Patienten. Hier ist eine sogenannte modifizierte Fragestellung zwingend notwendig, da andernfalls eine positive Begutachtung faktisch ausgeschlossen ist. Sofern Sie im Rahmen der Begutachtung Anlass dazu geben, kann im Rahmen der Begutachtung auch die Fragestellung erweitert werden. Wie viele Fragestellungen nun tatsächlich von Bedeutung sind, ergibt sich erst nach der formalen Antragsstellung auf Neuerteilung bzw. Ersterteilung. In einigen Fällen wird auch von einem Wiedererteilungsantrag gesprochen. Hierbei geht es quasi um die indirekte MPU Anmeldung bei Ihrer Führerscheinstelle. Denn nach dieser MPU Anmeldung erfolgt die formale MPU Anordnung durch die Führerscheinstelle.

In einigen Fällen kann es sein, dass die Führerscheinstelle zusätzlich zur MPU eine sog. Führerschein-Vollprüfung anordnet. Dies ist vergleichbar damit, dass Sie den Führerschein komplett neu machen müssen. Auch wenn einige Verpflichtungen verglichen mit einem Fahrneuling wegfallen, ist der Aufwand viel größer. Daher stellt sich die Frage, wann solch eine Vollprüfung angeordnet wird? Dies ergibt sich aus der Bewertung der Gesamtumstände. Ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Fahrfähigkeiten zwischenzeitlich wieder vergessen haben oder haben sich die Verkehrsregeln zwischenzeitlich erheblich verändert? Hier spielt auch mit rein, ob und wie lange Sie die Fahrerlaubnis hatten und wie lange Sie Ihnen entzogen war. Es kommt auf das Verhältnis an. Ganz wichtig ist jedoch, dass Sie es nicht eigenständig bei der Führerscheinstelle thematisieren. Wir sollten keine schlafenden Hunde wecken, wenn sie diesen Umstand nicht prüfen, sollten wir die nicht darauf hinweisen.

Nun müssen Sie auf dem Schreiben eine Begutachtungsstelle auswählen bzw. ankreuzen. Sie können auch eine anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung auswählen, die nicht auf der Liste der Führerscheinstelle steht. Ebenso müssen Sie hier thematisieren, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen (achten Sie auf die konkrete Sprache und der richtige Dialekt). Dieses Schreiben senden Sie bitte unterschrieben an Ihre Führerscheinstelle.

Damit Sie sich vernünftig vorbereiten können, ist die Kenntnis Ihrer Akte besonders wichtig. Daher sollten Sie vor der Auswahl einer Begutachtungsstelle eine Akteneinsichtnahme vornehmen. Sie können die Akte selbst persönlich mit Ihrem Mobilfunkgerät kostenlos ablichten, einen externen Anwalt oder unseren Anwalt mit der Aktenbeschaffung beauftragen. Die Führerscheinstelle sendet Ihre Akte an die von Ihnen ausgewählte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Von dort aus erhalten Sie eine Rechnung für die Begutachtungskosten und anschließend einen Begutachtungstermin.

In einigen Fällen kann es sein, dass die Führerscheinstelle im Rahmen der MPU sehr träge reagiert oder teilweise gar nicht. In diesem Fall sollten Sie nach einer angemessenen Frist die Leitung der Führerscheinstelle einbinden. Sollte auch dies zu keinem Erfolg führen, dann melden Sie sich gerne. Wir können Sie unterstützen und auch die Bezirksregierung und das zuständige Fachministerium einbinden. In der Regel reagiert die Führerscheinstelle dann zügig.

Sie sollten jedoch wissen, dass Sie sich rechtlich nicht gegen die MPU-Anordnung selbst wehren können. Die Anordnung ist kein Verwaltungsakt, sondern dient nur der Vorbereitung einer Entscheidung. Rechtlich vorgehen können Sie hingegen bspw. gegen die Ablehnung Ihres Antrages in Folge des Ausbleibens einer positiven Begutachtung, allerdings mit mäßigem Erfolg. Daher sollten Sie sich selbst fragen, ob es sich wirklich um ein rechtliches oder psychologisches Problem handelt! Im letzteren Fall sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie!


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