MPU Fragen und Antworten

Da es sehr viele Fragen zu dem Themenkomplex der MPU gibt, haben wir für Sie einige MPU Fragen und Antworten zusammengetragen. Bitte achten Sie darauf, dass sich diese MPU Fragen und Antworten unmittelbar auf die MPU, also die Begutachtung der Fahreignung beschränken. Sollten Sie weitere Fragen oder Unklarheiten haben, dann schauen Sie bitte bei den jeweiligen FAQs der unterschiedlichen Themen (FAQs (Vorbereitung), FAQs (Abstinenz), FAQs (Kosten) etc.)

Nein! Sie müssen die MPU nur durchführen, wenn Sie Ihren Führerschein zurück möchten oder ggf. behalten möchten. In einigen Fällen ist die MPU notwendig, damit Sie eine Ersterteilung erreichen.

In einigen Fällen wird der Reaktionstest nicht bestanden. Dies kann bspw. darin liegen, dass jemand zu langsam war oder zu viele Fehler im Test hatte. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Fahrverhaltensbeobachtung. Dies bedeutet, dass der begutachtende PsychologeIn mit Ihnen und einem FahrlehrerIn eine gemeinsame Fahrt durchführen muss, um zu prüfen, ob Sie im Rahmen einer tatsächlichen Verkehrsteilnahme ausreichende Reaktionen vorweisen. Die Fahrverhaltensbeobachtung ist eine gute Möglichkeit, um doch noch die MPU zu bestehen, trotz anfänglichem negativen Reaktionstest.

Die MPU wird ab 8 Punkten bundeseinheitlich verpflichtend und in der Probezeit sogar bereits bei einem Punkt. Hier gilt Vorsichtig! Weitere wichtige Informationen rund um die Punkte-MPU kannst du auf unserer Seite nachlesen.

Manchmal kommt gar keine Anordnung. Hier ist nämlich ein Antrag auf Neu- oder Ersterteilung vonnöten. Nur in den Fällen, in denen ein Fahrerlaubnisinhaber eine MPU angeordnet bekommen soll, erfolgt dies automatisch.

Zunächst sollten Sie sehr zügig einen qualifizierten MPU-Berater suchen. Das negative Gutachten sollten Sie nicht bei der Führerscheinstelle einreichen. Legen Sie uns das negative Gutachten vor und wir prüfen die Hintergründe. Die Hürden einer positiven MPU sind zwar hoch, aber das Thema der MPU ist keine Blackbox. Es gibt daher sicherlich gute Gründe für eine noch nicht erreichte Eignungswiederherstellung. Geben Sie nicht auf und lassen Sie uns gemeinsam die MPU bestehen!

In der Regel erfolgt bereits bei einmaligen Verstoß von mehr als 1,6 Promille bundeseinheitlich eine MPU! Sollten Sie wiederholt erwischt worden sein, spielt die Promillehöhe nur noch eine untergeordnete Rolle und es kommt direkt zur MPU. Auch bei einmaligem Verstoß unterhalb von 1,6 Promille kann es zu einer MPU Anordnung kommen. Hier spielen aber weitere Faktoren eine Rolle. Zu diesem Thema verweisen wir Sie auf die Alkohol-MPU und auf das Thema der Abstinenz.


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Es gibt sehr viele Anlassgründe für eine MPU. Die gängigsten MPU-Anlässe sind jedoch eine Punkte-MPU, Straftaten-MPU, eine MPU wegen Drogen oder eine MPU wegen Alkohol. In den beiden letzten Anlässen ist zudem das Thema der Abstinenz zu berücksichtigen. Davon ab kann auch eine MPU bspw. wegen Medikamenten oder wegen Aggressivität angeordnet werden.

MPU Fragen und Antworten
MPU Fragen und Antworten – wir klären Sie auf!

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Person. Wir brauchen Ihnen nicht zu erklären, wie anstrengend das Leben ohne Führerschein werden kann. Daher ist bei der Entziehung die Verhältnismäßigkeit der Entziehung zu bewerten. In einigen Fällen haben Gerichte bspw. entschieden, dass ein einmaliger Cannabiskonsum nicht per se die Fahreignung in Zweifel zieht und damit eine unmittelbare Entziehung unrechtmäßig wäre. In solchen Fällen, wo Sie durch Ihr Verhalten einen erheblichen Verdacht auf eine fehlende Fahreignung geweckt haben, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, aber Ihre Fahrerlaubnis noch nicht entziehen. Das Problem ist jedoch, dass die Führerscheinstelle Ihnen für die Einreichung einer positiven Begutachtung eine relativ kurze Frist einräumt. Diese Frist kann man jedoch nicht wie üblich bei einer Vorlagefrist ohne Weiteres verlängern.

Die Verlängerung wird mit dem Hinweis auf die allgemeine Gefahrenabwehr der Bevölkerung abgelehnt. Auch die Rechtsprechung hat klargestellt, dass die Führerscheinstelle einen Zeitraum zur Beibringung einer Begutachtung einräumen muss, die von einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung i. d. R. benötigt wird. In keinem Fall sind laut Rechtsprechung Zeiträume zu berücksichtigen, die in einer möglichen Vorbereitung o. ä. liegen. Dies führt dazu, dass Sie bspw. im Falle einer Abstinenznotwendigkeit grundsätzlich von dem Verlust der Fahrerlaubnis ausgehen sollten.

Ja, sofern Sie und die Begutachtung dem zustimmen. Es kann sich für Sie als Vorteil erweisen, wenn Sie bei einem zu bemängelnden Gutachten auf einen Audiomittschnitt als Nachweis zurückgreifen können. Einige Begutachtungsstellen bieten den Mittschnitt jedoch nicht an, andere verlangen dafür eine erhöhte Gebühr und andere wenige, wie bspw. die AVUS GmbH, bieten einen gratis Tonmittschnitt an.

In jedem Fall sollten Sie etwaige Abstinenznachweise und die Teilnahmebescheinigung der Vorbereitung mitbringen. Ebenso etwaige andere Unterlagen, Dokumente zum Nachweis (wie bspw. Therapieberichte o. ä.). Auch ein Ausweis sollte vorhanden sein.

Nein! Sie müssen nicht nur nicht, Sie sollten unter keinen Umständen das negative Gutachten einreichen. Zunächst sollten Sie darauf achten, dass Sie der Begutachtungsstelle nicht (aus Versehen) eine Vollmacht zur Versendung des Gutachtens an die Führerscheinstelle gegeben haben! Die Begutachtungsstelle soll ausschließlich Ihnen das (negative) Gutachten zuschicken. Dieses sollte die Führerscheinstelle nicht bekommen, die haben kein Recht dieses von Ihnen zu fordern.

Ihre MPU-Test Fragen und Antworten nicht gefunden? Das holen wir umgehend nach, schreiben Sie gerne an info@mpu-zentrale.com mit dem Betreff FAQs und wir ergänzen die FAQs mit der Beantwortung Ihrer MPU-Test Fragen und Antworten innerhalb von 24 Stunden.

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