MPU Verjährung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Straßenverkehrsrechts. Sie wird in spezifischen Fällen angeordnet, um die Fahreignung von Personen zu überprüfen. Zu unterscheiden sind vier Formen: MPU wegen Alkohol, MPU wegen Drogen, Punkte MPU oder MPU wegen Straftaten. Doch wie sieht es mit der Verjährung der MPU aus? Zu unterscheiden ist die Verjährung von der Straftat (oder dem Delikt), die zu einer MPU geführt hat, und die Verjährung der MPU selbst, d.h. die Verpflichtung zum Ablegen einer MPU.

Hier sind die wichtigsten Informationen:

Eine Straftat bzw. ein Delikt kann dem Grunde nach verjähren. Entsprechend der Schwere der Straftat bzw. des Delikts betrifft dies eine Zeitspanne von 2 Jahren und 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz). Man spricht auch von einer sogenannten Tilgungsfrist zwischen zwei Jahren und sechs Monaten bis hin zu 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Tilgungsfrist ist die zugrundeliegende Straftat bzw. das Delikt verjährt. Ausnahme: Innerhalb der Tilgungsfrist haben sich die Verkehrsverstöße erneut ergeben.

Was aber ist mit der daraus resultierenden MPU?

Es existiert grundsätzlich keine feste Verjährungsfrist für die MPU-Anordnung. Die Verjährung der MPU-Anordnung ist daher komplexer. Es gibt zwar eine Frist von zehn Jahren, sodass nach Ablauf dieser Frist die MPU-Anordnung in bestimmten Fällen gelöscht werden. Allerdings ist dies keine Garantie: Die individuellen Umstände, wie z.B. erneute Verstöße, spielen eine entscheidende Rolle. In der Zwischenzeit darf sich der Betroffene nichts zu Schulden kommen lassen!

Das heißt, anders als bei vielen anderen rechtlichen Angelegenheiten gibt es für die MPU keine festgelegte Verjährungsfrist. Dies hat entsprechend zur Folge, dass die Anordnung zur MPU nicht automatisch verfällt, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt wird. Wenn Sie zur MPU aufgefordert werden, bleibt diese Anforderung bestehen, bis Sie den Prozess erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem sollte beachtet werden, dass die Behörden auch die theoretischen und praktischen Kenntnisse überprüfen wollen, sodass eine theoretische und praktische Prüfung die Folge sind. Das bloße Warten auf den Ablauf der 15 Jahre ist deshalb nicht klug!

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Wie oben beschrieben, verjährt die MPU-Anordnung nicht nach einem exakt vorgegebenen zeitlichen Muster oder automatisch nach einer bestimmten Tilgungsfrist. Entsprechend hängt auch die Verjährung der MPU von den individuellen Hintergründen der jeweiligen MPU-Anordnung ab. In Ausnahmefällen kann nach Verstreichen der Verjährungsfrist/Tilgungsfrist der zugrundeliegenden Straftat bzw. des Delikts und der Verjährung der MPU-Anordnung davon ausgegangen werden, dass keine MPU mehr nötig ist. Grundsätzlich liegt aber die Entscheidung bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Sofern der Betroffene die MPU erfolgreich abgeschlossen hat, ist die zugrundeliegende Fragestellung der MPU natürlich ebenfalls hinfällig.

Um sicherzugehen, dass Sie auf jeden Fall Ihre Fahrerlaubnis erhalten bzw. wiedererhalten, sollten Sie sich am besten mit dem Thema MPU beschäftigen und auf eine professionelle Herangehensweise der MPU setzen. Wir empfehlen eine sehr gute persönliche MPU-Vorbereitung in der Nähe bzw. eine MPU-Vorbereitung online um zu vermeiden, dass Sie die MPU nicht bestehen. Auf diese Weise können wir Ihnen helfen, die Führerscheinstelle zu überzeugen, dass sich Ihr Verhalten positiv verändert hat und keine Zweifel mehr an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen!  

Es ist die Verjährung der MPU und die Verjährung der zugrundeliegenden Straftat bzw. des Delikts zu unterscheiden. Man spricht auch von einer sogenannten Tilgungsfrist der MPU-Anordnung bzw. der MPU. Diese dauert in der Regel 10 Jahre. Weil die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach dieser Frist nicht sicher ist, sollte die Zeit sinnvoll genutzt werden und eine MPU-Vorbereitung gemacht werden.


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Grundsätzlich verjährt eine MPU nicht, wohl aber das Delikt bzw. die Straftat, die zur MPU-Anordnung geführt hat. Folglich ist es möglich, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine MPU nötig ist um den Führerschein wiederzuerlangen.

Wie oben beschrieben, kann es unter Umständen sein, dass Sie den Führerschein ohne MPU zurückerlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die zugrundeliegende Straftat/das Delikt aus dem Fahreignungsregister entfernt wurde.

Durch die Einsicht in Ihrer Führerscheinakte bei der Führerscheinstelle können Sie einsehen, ob Sie eine MPU machen müssen. Nach der Tilgungsfrist von üblicherweise 10 Jahren wird der Verkehrsverstoß, der zur MPU-Anordnung geführt hat, in der Regel gelöscht. Durch die Einsicht können Sie diese Tilgung nachvollziehen.

Wollen Sie es wirklich riskieren, durchzufallen?

Eine schlechte Vorbereitung oder gar keine Vorbereitung führt zu einer Durchfallquote von bis zu 90% - Und dann? Was würde es für Sie bedeuten, monatelang auf den Führerschein verzichten zu müssen? Natürlich können Sie gleich die nächste Prüfung machen, aber: Eine vergeigte Prüfung wird Sie mental schwächen! Zudem müssen Sie auf einen neuen Termin warten. Für viele Menschen ist auch die damit verbundene Wartezeit psychisch sehr belastend. Überlegen Sie daher, ob es nicht doch besser wäre, von Beginn an auf das richtige Pferd zu setzen.

Der Drogen-Verstoß wird gemäß §29 des Straßenverkehrsgesetzes nach einer Tilgungsfrist von in der Regel 10 Jahren aus dem Fahreignungsregister entfernt. Sollte es sich um eine schweren Verstoß handeln, ist mit einer Frist von bis zu 15 Jahre zu rechnen. Erst dann kann es sein, dass keine MPU mehr nötig ist.

Der Alkohol-Verstoß wird auch hier gemäß §29 des Straßenverkehrsgesetzes nach einer Tilgungsfrist von in der Regel 10 Jahren aus dem Fahreignungsregister entfernt. Sollte es sich um eine schweren Verstoß handeln, ist mit einer Frist von bis zu 15 Jahre zu rechnen. Erst dann kann es sein, dass keine MPU mehr nötig ist.

Sollte es innerhalb der Tilgungsfrist zu ähnlichen Verstößen kommen, verlängert sich die Tilgungsfrist entsprechend.

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Dipl.-Psych. Annett Oelze

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