Abstinenzdauer

Sie müssen eine MPU wegen Alkohol, Drogen oder Medikamenten machen, wissen aber nicht, ob Sie eine Abstinenz nachweisen müssen? Sobald klar ist, dass eine Abstinenz notwendig ist, stellt sich die Frage nach der Abstinenzdauer.

Wichtig dabei: Wie lange müssen Sie mindestens eine Abstinenz leisten, damit Sie nicht bereits wegen der fehlenden oder zu kurzen Abstinenz ein negatives MPU-Gutachten bekommen?

Auf dieser Seite gehen wir sehr ausführlich das Thema der Abstinenzdauer durch. An gegebener Stelle werden wir Sie auf weitere relevante Seiten verweisen.

Nein! Eine Abstinenz ist nicht immer Pflicht, es kommt auf den Einzelfall an. Dennoch können wir allgemeine Äußerungen treffen. So ist beispielsweise abgesehen von Cannabis die Wahrscheinlichkeit einer Abstinenzpflicht bei allen anderen Drogen hoch. Zudem ist in solchen Fällen mindestens mit einer Abstinenzdauer von 6 Monaten zu rechnen. Bei Alkohol kann es auch bei höheren Promillewerten zu keiner Abstinenzpflicht kommen. Bei Wiederholungstätern wird es demgegenüber etwas dünn. Zwar gibt es auch hier die Möglichkeit des sogenannten kontrollierten Trinkens, aber es wird immer unwahrscheinlicher, dass dies noch ausreicht.

Woher sollen Sie nun erfahren, ob Sie eine Abstinenz nachweisen müssen und wie lange die Abstinenzdauer zu sein hat? Wir helfen Ihnen auch bei dieser Frage durch unser sogenanntes Abstinenzüberprüfungsverfahren.

Wir bieten Ihnen mit diesem Verfahren eine Möglichkeit, dass Ihnen ein Diplom-Psychologe eine schnelle und präzise Bewertung zur Dauer Ihrer Abstinenz liefert. Hierbei müssen Sie einen sogenannten AÜV-Fragebogen ausfüllen, diesen können Sie hier (AÜV-Formular) herunterladen und bei uns einreichen. Das Verfahren können Sie direkt online buchen: Abstinenzüberprüfungsverfahren. Sollten Sie auch an einer Vorbereitung interessiert sein, dann empfiehlt sich der gemeinsame Erwerb, da Sie die Abstinenzüberprüfung vergünstigt und in einigen Fällen sogar unentgeltlich erhalten.

Welche Abstinenzzeiträume gibt es, die beachtet werden müssen? Gibt es bspw. eine Abstinenzdauer von 4 oder 5 Monaten? Nicht unbedingt. Zwar kommt es in Einzelfällen vor, dass man auch eine „Auffrischungsprobe“ durchführen sollte, die dann bspw. 3 bzw. 4 Monate umfasst, allerdings beschränken sich die regulären Zeiträume einer Abstinenz auf

a.) 6 Monate Abstinenzdauer

b.) 12 Monate Abstinenzdauer

c.) 15 Monate Abstinenzdauer

d.) Vorgelagerte Entgiftung und Nachsorge

Von der Abstinenz müssen Sie zunächst das kontrollierte Trinken unterscheiden. Hierbei geht es um die Personenkreise, die grundsätzlich keine Abstinenz leisten müssen, allerdings nachweisen sollten, dass sie nicht zu viel Alkohol trinken. So erweist sich für ein kontrolliertes Trinken ein Zeitraum von 3 Monaten (3 Blutabgaben, je Monat eine Abgabe) als sinnvoll. Da es sich nicht um eine formale Abstinenz handelt, gelten auch nicht die strengen CTU-Kriterien, sodass hier (ausnahmsweise) der eigene Hausarzt Blutproben entnehmen kann, die nach bestimmen Parametern (GGT, GOT, GPT) zu prüfen sind.

Kann man die Abstinenz verkürzen? Nein! Es kommt nämlich darauf an, in welchen Schweregrad einer Abstinenz man eingestuft wird. In dessen Abhängigkeit ergeben sich dann die Abstinenzdauern. Sollte jedoch zwischen der Zuordnung von zwei sogenannten Hypothesen Unklarheit existieren, so kann in Benehmen mit einer MPU Stelle möglicherweise für den Kunden eine kürzere Zeit vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn die Zuordnung in eine weniger schwerwiegende Hypothese ebenfalls psychologisch vertretbar ist. Ein Programm, mit dem Sie die Abstinenzdauer per se verkürzen könnten, gibt es jedoch nicht.


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