Begutachtungssprache
Begutachtungssprache in der MPU – Dolmetscher in MPU
Die Amtssprache im Rahmen der Begutachtung ist Deutsch. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Begutachter bzw. Begutachterin zufällig auch einer anderen Sprache mächtig ist. Allerdings haben Sie das Recht einen vereidigten Dolmetscher der Begutachtung beiwohnen zu lassen.
Sie dürfen hierbei nicht selbst tätig werden. Vielmehr müssen Sie bei der Auswahl der Begutachtungsstellen Ihre Führerscheinstelle über die Notwendigkeit eines Dolmetschers in der MPU informieren. Alternativ informieren Sie unbedingt die Begutachtungsstelle, damit klar ist, dass eine Begutachtung ohne Dolmetscher nicht stattfinden kann.
Je nach Sprache kann es zu zeitlichen Verzögerungen führen, bis die Begutachtungsstelle einen zugelassen Dolmetscher findet. Hierbei ist besonders wichtig, dass Sie bei der Sprachauswahl auf die exakte Bezeichnung der von Ihnen beherrschten Sprache achten i. V. m. mit etwaigen Dialekten etc. Andernfalls kann es in der Begutachtung böse Überraschungen geben.
Die Sprache und die Anzahl der Anbieter bestimmt auch den Preis des Dolmetschers. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 150 bis 300 €. In Einzelfällen gab es aber auch deutlich höhere Forderungen.
Die Terminfindung kann sich im Falle der Notwendigkeit eines Dolmetschers natürlich verzögern. Prüfen Sie, ob die Auswahl einer anderen Begutachtungsstelle oder die Nutzung einer Zweigstelle an den Angebot von Dolmetschern Ihrer bevorzugten Sprache etwas ändert.
Sollten Sie eine Vorbereitung in Ihrer Sprache benötigen, dann können wir Sie sich unterstützen. Schauen Sie gerne auf unsere Seite der MPU Vorbereitungssprachen.
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