Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog 2024 ist eine sehr wichtige Orientierung für viele Teilnehmer im Straßenverkehr. Alle relevanten Informationen über den Bußgeldkatalog 2024 mit Bezug auf Punkten finden Sie auf dieser Seite. Außerdem informieren wir Sie zum Thema „Bußgeldkatalog Alkohol“ (weiter unten). Im Wesentlichen stellen wir Ihnen dar, wie hoch die Bußgelder sind, ob Sie Punkte in Flensburg bekommen oder Ihr Vergehen sogar ein Fahrverbot zur Folge haben könnte. Ab einer bestimmten Punktzahl gibt es eine MPU-Anordnung, eine MPU wegen Punkten. Bei Personen in der Probezeit kann dies bereits mit dem ersten Punkt erfolgen. Ansonsten gilt die MPU ab dem 8. Punkt ist Flensburg als unvermeidbar.

Die relevanten Inhalte resultieren aus unterschiedlichen Quellen, die Sie gerne bei Bedarf auch unmittelbar anschauen können:

StVO StVZO StVG FeV

Pkw – Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

  • Für Verstöße bis zu 20 km/h erhalten Sie keinen Punkt in Flensburg und die Kosten betragen bis zu 88,00 € inkl. etwaiger Gebühren und Auslagen.
  • Mit dem 21ten km/h gibt es bis zu einer Übertretung von 40 km/h einen Punkt in Flensburg, die Kosten betragen zwischen 128,00 € und 230,00 €.
  • Bei einer Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 41 bis 60 km/h gibt es zwei Punkte in Flensburg und die Kosten zwischen 345,00 € und 510,00 €.

Fahrverbote gibt es bereits ab 41 km/h Überschreitung von einem Monat und ab 61 km/h sogar 2 Monate. Sollte es im vergangenen Jahr bereits Vorfälle mit erheblicher Überschreitung gegeben haben, ist ein Fahrverbot bereits bei einer Überschreitung von 26 km/h denkbar.

Pkw – Bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerorts wird es deutlich strenger:

So gibt es erheblich höhere Gebühren von 140,00 € bis zu 600,00 € bei den o. g. Überschreitungsklassen. 2 Punkte in Flensburg gibt es bereits ab 31 km/h Überschreitung.

In einigen Fällen sollten Sie prüfen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend sein könnte. Dafür können Sie hierzu nachfolgenden BußgeldCheck von SOS-Verkehrsrecht nutzen. Sie können gerne darauf verweisen, dass wir Sie empfohlen haben.


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Grundsätzlich müssen Fahrer von Kraftfahrzeugen ein Alkohollimit von 0,5 Promille beachten. Dieser Wert kommt einer Atemalkoholkonzentration von 0,25mg/l gleich. Für bestimmte Verkehrsteilnehmer gilt zudem eine andere Grenze: Befinden Sie sich in der Probezeit und unter 21 Jahren, so gilt eine strikte Null-Promille-Grenze. Radfahrer dürfen indessen einen Promillewert von 1,6 haben.

Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer
Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer

Welche Strafen gemäß Bußgeldkatalog gibt es mit Alkohol am Steuer?

Bewegen Sie ein Fahrzeug mit einem Promillewert, der zwischen 0,5 und 1,09 liegt, so droht eine Strafe zwischen 500,00 € bis 1.500,00 €. Zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Ab 1,1 Promille wird es als Straftat eingestuft, welche eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Dieselbe Strafe ist auch dann zu befürchten, wenn Sie nur einen Wert von 0,3 Promille haben und eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen. Ab einem bestimmten Promillewert gibt es zudem eine MPU-Anordnung, eine MPU wegen Alkohol.

Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie innerorts rasen! vMPU-Zentrale e. K. Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote

Was steht 2024 im Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer für Fahranfänger?

Personen, die jünger als 21 Jahre sind oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) angehalten werden, müssen mit einem Bußgeld von 250,00 € sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird es zudem als A-Verstoß eingestuft. Deshalb kann eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre die Konsequenz sein. Auch ist mit einer Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu rechnen. Quelle: Bußgeldkatalog Alkohol


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