Cannabis Legalisierung und MPU
Cannabis Legalisierung und MPU
Das Thema ist noch nie so relevant gewesen wie in der aktuellen Zeit! Doch was genau bedeutet die „Cannabis Legalisierung“ für die MPU als KonsumentIn? Darf man künftig kiffen und Auto fahren und muss keine MPU befürchten? Wir klären auf!
Mögliche Legalisierung von Cannabis
Nun alles der Reihe nach: Was bedeutet die künftige Cannabis-Legalisierung genau? Nach dem aktuellen Stand sollen 25 Gramm für den Eigenkonsum erlaubt sein. Ebenso soll auch der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt sein (nur für den Eigenkonsum). Bei dem Selbstanbau sind allerdings einige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Die tatsächliche Anbauarbeit werden aller Voraussicht nach „Anbauvereinigungen“ übernehmen müssen. Dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Folge sollen diese maximal 500 Mitglieder haben dürfen und strengen Anforderungen unterliegen. So müssen auch die Mitglieder eines solchen Vereins ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Zudem soll Cannabis-Tourismus unter allen Umständen vermieden werden. Ebenso darf man sich nur in einem Verein als Mitglied registrieren lassen und auch die Menge der Abgabe und das Alter spielen eine Rolle. Weitere Informationen gibt es hierfür unmittelbar beim Bundestag zum Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung.
Die gesamte Bundestagsdebatte zu diesem ungewöhnlichen Thema können Sie direkt nachfolgend ansehen.
Die unmittelbaren Auswirkungen einer Cannabis-Legalisierung
Mit einer möglichen Legalisierung von Cannabis wäre künftig zumindest der Besitz nicht mehr strafbar. Zudem wäre die Beschaffung genormt und somit auch die „Qualität“ halbwegs sichergestellt. Ebenso würde eine erhebliche Entkriminalisierung erfolgen, da künftig die Polizei, Staatsanwaltschaft sowie die Gerichte entlastet werden würden.
Cannabis-Legalisierung im Verkehr, Cannabis Legalisierung MPU
Unmittelbare Folgen und die neuen Grenzwerte
Wie wirkt sich eine mögliche Legalisierung auf den Verkehr aus? Wird es ein Komplettverbot geben? Nein! Es ist nach aktuellem Stand kein grundsätzliches Verbot im Straßenverkehr geplant. Analog zu Alkohol sollen Grenzwerte künftig erlaubt sein und entsprechend kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang wird noch geprüft, wie hoch solch ein Grenzwert sein müsste, damit er den hohen Anforderungen genügt und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert.
Entscheidend sei jedoch, laut unserem Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass die Regelungen sich …
„konsequent an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit orientieren“.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP)
Voraussetzung: Hierfür müsste das Straßenverkehrsgesetz um die Zulässigkeit eines psychoaktiven Stoffes (THC) erweitert werden. Ebenso sollen verstärkt Kampagnen durchgeführt werden, die gesundheitliche Aspekte des Konsums in den Blick nehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass bereits jetzt umfangreiche Hinweise zu den Folgen des Cannabiskonsums für junge Menschen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung existieren.
Wollen Sie es wirklich riskieren, durchzufallen?
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Aktuelle Grenzwerte im Kontext von Cannabis
Aktuell gibt es noch keine Grenzwerte im Gesetz. Diese ergaben sich bisher aus der ständigen Rechtsprechung, die in der Regel ab 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) von einer Ordnungswidrigkeit ausging.
Aber wie viel ist 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC)? Das ist gar nicht so leicht zu definieren. Es ist äußerst kompliziert alle Parameter zu berücksichtigen, aber im Groben kann folgende Berechnung als Orientierung dienen.
Beispielkonsument für den aktuellen Grenzwert
Max konsumiert gelegentlich Cannabis, also begrenzen wir das auf einen Konsum von maximal einmal pro Woche. Hierbei konsumiert Max nur 0,3 Gramm Cannabis pro Joint mit einem maximal 10%igen THC-Gehalt.
Bei Max wäre davon auszugehen, dass er acht Stunden nach dem Konsum noch mehr als 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) aufweisen würde. Anders formuliert, wenn jemand mehr als einmal pro Woche konsumiert oder mehr als 0,3 Gramm oder mit mehr als 10% THC-Gehalt konsumiert, dann dürfte ein Konsum am selben Tag grundsätzlich zu einem Verstoß gegen den aktuellen Grenzwert führen. Dann wäre eine MPU trotz Cannabis-Legalisierung die Folge.
Fazit: Selbst bei Anhebung auf die doppelte Menge als Grenzwert, wie bspw. das Bayerische Verwaltungsgerichtshof als kritischen Grenzwert annahm, ist der unmittelbare Konsum am selben Tag und die Teilnahme im Straßenverkehr vermutlich auch künftig nicht möglich und kann zur MPU führen!
Hierbei ist zu beachten, dass bei einer MPU-Anordnung auch eine Abstinenz notwendig sein wird. Weitere Informationen rund um dieses Thema finden Sie unter Abstinenzdauer.
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