Ergebnisse der Begutachtung

Nun haben Sie an der Begutachtung teilgenommen und fragen sich, welche Ergebnisse dabei herumkommen können.

Die erfreulichste Nachricht ist sicher ein positives Ergebnis. Das Gutachten legen Sie dann bei der Führerscheinstelle vor und erhalten nach einer Prüfung entweder direkt Ihre Fahrerlaubnis zurück oder auf Antrag bei einigen Führerscheinstellen eine vorläufige Fahrerlaubnis. Auch im Falle einer positiven Begutachtung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen, bevor Sie nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen! Das positive Gutachten berechtigt Sie nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Als ein bedingtes positives Gutachten könnte man den sog. § 70-Kurs beschreiben. Dies bedeutet, dass Sie den BegutachterIn zwar noch nicht vollständig überzeugen konnten, aber die von ihm erhobenen Mängel sich durch die Teilnahme an einem speziellen Kurs beheben lassen. Dies ist eine gute Möglichkeit für Sie! Sie müssen in solch einem Fall mit dem Gutachten zu Ihrer Führerscheinstelle und um die Erlaubnis bitten, an solch einem Kurs als Auflage der Begutachtungsstelle teilzunehmen. Die Erlaubnis wird regelmäßig gewährt. Dann suchen Sie sich einen Kurs und nehmen daran teil. Nach Abschluss der Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen müssen. In Verbindung mit dem bedingt positiven Gutachten erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück.

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Ebenso so ein bedingtes positives Gutachten ist die Aufforderung zur Teilnahme an einer Fahrverhaltensbeobachtung. In einigen Fällen wird der Reaktionstest nicht bestanden. Dies kann bspw. darin liegen, dass jemand zu langsam war oder zu viele Fehler im Test hatte. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Fahrverhaltensbeobachtung. Dies bedeutet, dass der begutachtende PsychologeIn mit Ihnen und einem FahrlehrerIn eine gemeinsame Fahrt durchführen muss, um zu prüfen, ob Sie im Rahmen einer tatsächlichen Verkehrsteilnahme hinreichende Reaktionen vorweisen. Die Fahrverhaltensbeobachtung ist eine gute Möglichkeit, um doch noch die MPU zu bestehen, trotz anfänglichem negativen Reaktionstest.

Das denkbar schlechteste Ergebnis ist das negative Gutachten. In diesem Gutachten wird in der Regel eine konkrete Empfehlung ausgesprochen. Bitte suchen Sie sich eine solide Vorbereitung, rufen Sie uns gerne an. Ohne die vollständige Aufarbeitung der Defizite macht eine erneute Teilnahme in der Regel wenig Sinn. Was ist aber, wenn Sie mit der Darstellung der Begutachtung nicht zufrieden sind?

Wir haben für Sie auch weitere Informationen rund um das dieses Thema unter MPU-Gutachten zusammengetragen.

Begutachtungsstelle für Fahreignung..Auswahl MPU-Stelle..Begutachtungskosten..Zeitliche Aspekte der MPU

Stornierung der Begutachtung..MPU-Sprache..Ergebnisse der Begutachtung..Mängel im Gutachten


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