EU-Führerschein

Der Traum vieler MPU-Betroffenen: Der EU-Führerschein ohne MPU als Alternative zur MPU! Geht das?

Jein! Laut dem europäischen Gerichtshof (Nr. 70/21 vom 29. April 2021) Luxemburg heißt es unter anderem:

„Wenn dem Betroffenen nach dem Ablauf der Sperrfrist in seinem Wohnsitzmitgliedstaat ein neuer Führerschein ausgestellt wurde, darf die Anerkennung von dessen Gültigkeit nicht von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden. In einer solchen Situation ist nämlich die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis im ersten Mitgliedstaat geahndete Fahruntauglichkeit durch die von einem anderen Mitgliedstaat …Ausstellung eines Führerscheins durchgeführte Eignungsprüfung behoben, wobei der Ausstellermitgliedstaat bei dieser Gelegenheit prüfen muss, ob der Bewerber die Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erfüllt.“

Europäischer Gerichtshof (Nr. 70/21 vom 29. April 2021) Luxemburg

Demnach müssen einigen Anforderungen erfüllt sein, damit die Variante „EU-Führerschein trotz MPU“ funktioniert. Das Ziel dieser Beurteilung liegt in der wechselseitigen Anerkennung der europäischen Behörden. Damit ist kein Führerscheintourismus beabsichtigt und so auch nicht durchführbar.

EU-Führerschein ohne MPU - wir klären auf!
EU-Führerschein ohne MPU – wir klären auf!

Zudem gibt es weitere Voraussetzungen zur Gültigkeit einer auf diese Weise erworbenen Fahrerlaubnis. Die Person muss in dem europäischen Land mindestens 185 Tage wohnen und dies auch durch einen Mietvertrag, eine entsprechende Meldebescheinigung nachweisen können. Der Nachweis wird dann glaubwürdig, wenn Sie bspw. auch einen Arbeitsvertrag, eine Strom-, Telefonrechnung oder etwaige andere Verträge nachweisen können. Ebenso wäre ein weiterer Wohnsitz in Deutschland ein Indiz für eine formal nicht ordentlich erworbene Fahrerlaubnis.

Da diese Nachweise nur dann möglich bzw. verhältnismäßig sind, wenn man wirklich in diesem europäischen Land seinen ordentlichen Wohnsitz hat, können wir diese Umgehungsstrategie nicht empfehlen. In den meisten uns bekannten Fällen kommt es systematisch zum erneuten Entzug auch der europäischen Fahrerlaubnis, da diese aufgrund des Verstoßes gegen die o. g. Voraussetzungen nicht von deutschen Behörden anerkannt wird. Schreiben Sie uns an, wir beraten Sie gerne zum Thema „EU-Führerschein trotz MPU“.

Auch können wir Ihnen einen MPU-Anwalt empfehlen.


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