Gericht und Staatsanwaltschaft
Gericht und Staatsanwaltschaft
Durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen von Ihnen akzeptierten Strafbefehl wird das Ausmaß der unmittelbaren Konsequenzen erkennbar: Sie müssen eine MPU machen. Bitte beachten Sie, dass unabhängig von dem Urteil oder dem Strafbefehl eine MPU auch ohne Gericht über die Anordnung der Führerscheinstelle auf Sie zukommen kann und in der Regel wird. In einigen Fällen jedoch kann Ihnen eine MPU-Vorbereitung auch im Rahmen des Gerichtsprozesses helfen, Ihre Einsicht zu unterstreichen und dadurch die Strafe möglicherweise zu mindern. Die MPU-Vorbereitung kann kurzum vor Gericht helfen. Zögern Sie daher am besten nicht und kontaktieren Sie uns jetzt, damit Sie Ihren Führerschein schnellstmöglich erlangen.
Die Einreichung einer Teilnahmebescheinigung einer MPU-Vorbereitung wird von vielen Anwälten als besonders vorteilhaft eingeschätzt und befürwortet. Sprechen Sie mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Eine Sperrfrist für die MPU wird in der Regel auch zu berücksichtigen sein. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, kann allerdings auch bis zu einigen Jahren betragen. Diese Sperrfrist für die MPU wird auch der Führerscheinstelle mitgeteilt. Demnach kann die Führerscheinstelle Ihnen keine Fahrerlaubnis vor Ablauf dieser Sperre ausstellen. Diese Sperrfrist kann man jedoch in begründeten Ausnahmefällen mit einer entsprechend qualifizierten Vorbereitung verkürzen lassen. Eine Sperrfristverkürzung würde jedoch ohnehin nur dann Sinn machen, wenn keine anderen Verzögerungen vorliegen wie bspw. durch eine notwendige Abstinenz. Unabhängig davon sollte aber klar sein, dass Sperrfristverkürzungen nur in Ausnahmefällen und dann nur für wenige Monate gewährt werden. Bei einem solchen Antrag können wir Sie bei Bedarf und Sinnhaftigkeit gerne unterstützen.