Haaranalyse negativ trotz Konsum von Alkohol

Während des Nachweises einer Abstinenz für eine MPU wegen Alkohol kann es für viele Betroffene der MPU sein, dass der Abstinenznachweis durch Haaranalyse trotz Alkoholkonsum negativ ist. Wir erklären, wie es dazu kommen kann:

Dieser Umstand lässt sich damit erklären, dass der Alkoholkonsum nicht bei jeder Person den gleichen Einfluss auf die gemessene Konzentration des EtG-Wertes hat. Weitere Infos haben wir Ihnen zu den Leberwerten in der MPU dargelegt und erklären im Detail wie lange Alkohol im Körper nachweisbar ist.    

Grundsätzlich ist ein Grenzwert von 7 pg/mg zu beachten. Sofern er bei einer Haaranalyse übertroffen wird, fällt der Abstinenznachweis negativ aus. Trotz dieses Umstandes konsumieren manchen Personen im Rahmen eines Abstinenzprogramms während der Abstinenzdauer und erhoffen sich ein falsch negatives Abstinenzergebnis – das ist zum einen unwahrscheinlich, zum anderen aber auch zeit- und kostenintensiv! Zugegebenermaßen kann es vereinzelt zu falschen Messungen in der MPU Abstinenz kommen, es ist allerdings fast ausgeschlossen, dass eine Haaranalyse trotz Alkoholkonsum negativ ausfallen wird.

Nur vereinzelt kann ein Abstinenznachweis falsch negativ ausfallen, es ist nahezu ausgeschlossen, dass eine Haaranalyse trotz Alkoholkonsum negativ sein wird.

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Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Aussagegenauigkeit von Haaranalysen unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt ist. Die genauen Kriterien zu den Vorgaben bei Haaranalysen können Sie hier finden:

Dies ist dann der Fall, wenn Haar künstlich behandelt wurde mittels Tönung und Färbung. In manchen Fällen reicht schon ein Haarwasser oder eine Haarlotion um das Ergebnis zu beeinträchtigen.

Gebleichte, getönte und gefärbte Haare sind bei Haarproben zum Nachweis einer Abstinenz nicht erlaubt. Warum? Weil das Ergebnis einer Abstinenzprüfung dadurch verfälscht sein könnte. Daher verwenden Labore, auch unsere empfohlenen Labore von Synlab, nur unbehandelte Haare.

Falls Sie eine Abstinenz also über Haare nachweisen wollen und entweder gefärbte, gebleichte oder getönte Haare haben, haben Sie zwei Optionen:

  1. Den Nachweis über die Haarproben beenden und stattdessen mittels Urin nachweisen.
  2. Nach 3 Monaten sind die Haare nachgewachsen und Sie können eine Haarprobe abgeben, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Haar nicht erneut gebleicht oder gefärbt/getönt haben.

Haargel und Haarwachs stellen bei Haarproben zum Nachweis einer Abstinenz kein Problem dar.

Die Dauer einer nötigen Abstinenz hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Auf Basis unseres standardisierten Abstinenzüberprüfungsverfahrens können wir genau bestimmen, welche Abstinenzdauer der MPU-Gutachter von Ihnen sehen möchte um ein positives MPU-Gutachten zu bekommen. Oft liegt die nötige Abstinenzdauer zwischen 6 und 12 Monaten, in manchen Fällen kann auch Abstinenz auch ganz vermieden werden.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch wie lang bei Ihnen eine Abstinenz sein muss.

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