Mängel im Gutachten
Mangel im MPU-Gutachten
Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Ergebnis bekommen und ganz viele Darstellungen o. ä. nicht der Wahrheit entsprechen? Lohnt sich der Weg zum Anwalt? Nun, ein rechtlichen Rat können Sie sich immer einholen, unsere Erfahrung jedoch zeigt, dass es sich um psychologische Bewertungen handelt, die einer juristischen Bewertung kaum oder gar nicht zugänglich sind. Daher können Sie sich in solch einem Fall unmittelbar an uns wenden. Wir prüfen gerne Ihr negatives Gutachten und schlagen Ihnen folgende Optionen vor:
Im ersten Schritt schreiben wir eine Stellungnahme mit Ihren monierten Punkten und senden diese an die Begutachtungsleitung. In der Regel sind wir den Leitungen der Begutachtungsstellen bekannt und pflegen eine wechselseitig wertschätzende Beziehung. Die Begutachtungsstelle nimmt dann Stellung und bewertet, ob die monierten Punkte möglicherweise zutreffen und selbst wenn ja, ob diese Inhalte den negativen Ausgang des Gutachtens abändern könnten. Sollten beide Punkte zutreffen, werden Sie in der Regel zu einem erneuten Termin eingeladen (grundsätzlich unentgeltlich) und erhalten dann (hoffentlich) ein positives Ergebnis.
Sollte die Begutachtungsstelle nicht bereit sein, sich auf unsere Kritik einzulassen bzw. das Gutachten abzuändern, müssen wir zunächst prüfen, ob die Rückmeldung der Begutachtungsstelle nachvollziehbar ist. Wenn objektive Zweifel bestehen oder unsere monierten Punkte nicht wesentlich sind, dann kann es sinnvoll sein, die Defizite zu verbessern und direkt erneut in die MPU zu gehen.
Sollte unsere Kritik jedoch gerechtfertigt sein und die Begutachtungsstelle nur ihre besondere Stellung zu missbrauchen scheint, dann bleibt uns der Weg zur Beschwerde bei der Bundesanstalt für Straßenwesen. In solch einem Fall würden Sie proaktiv unterstützen.
Begutachtungsstelle für Fahreignung..Auswahl MPU-Stelle..Begutachtungskosten..Zeitliche Aspekte der MPU
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