Abstinenzablauf
Der Abstinenzablauf im Detail
Sie wollen sich über den Ablauf der Abstinenz erkundigen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Schritt 1 des Abstinenzablaufs
Zunächst muss im Rahmen des Abstinenzüberprüfungsverfahrens festgestellt werden, ob und wenn ja, wie lange Sie eine Abstinenz machen müssen (Abstinenzdauer).
Schritt 2 des Abstinenzablaufs
Anschließend müssen Sie sich für eine Abstinenzvariante (Abstinenzarten) und eine Laboreinrichtung entscheiden.
Danach unterscheiden sich die Abläufe der Abstinenz in Abhängigkeit der Abstinenzarten und der zu untersuchenden Substanz (Abstinenzsubstanz).
Schritt 3 des Abstinenzablaufs – Option Haaranalyse
Sollten Sie sich für eine Haaranalyse entschieden haben, dann
werden Sie eigenständig einen Termin zur Abgabe von bis zu 3 cm Haarlänge bei Alkohol und
bis zu 6 cm Haarlänge bei Drogen vereinbaren müssen.
Anschließend erhalten Sie mit der Post eine entsprechende Bescheinigung. In Abhängigkeit Ihrer notwendigen Abstinenzdauer und der zu untersuchenden Substanz wiederholt sich dieser Vorgang mehrere Male.
Schritt 3 des Abstinenzablaufs – Option Urinscreening
Sollten Sie sich für ein Urinscreeningprogramm entschieden haben, dann spielt die zu untersuchende Substanz keine Rolle.
Sie werden mindestens
viermal für einen Zeitraum von 6 Monaten und
mindestens sechsmal für einen Zeitraum von 12 Monaten
bzw. siebenmal für einen Zeitraum von 15 Monaten
(bis zu 24 Stunden vor Abgabe) zur Abgabe unter Sicht einbestellt. Diese Termine dürfen Sie unter keinen Umständen verpassen! Andernfalls wird Ihr Programm abgebrochen, egal wie weit Sie gekommen sind. Hier müssen Sie noch weitere Dinge beachten wie bspw. einen Kreatininwert, der (wiederholt) nicht zu niedrig sein darf.
Schritt 4 – Erhalt des Abstinenznachweises
Sie erhalten zum Abschluss eines Programms eine entsprechende Bescheinigung (Abstinenznachweis), die Sie unbedingt so bei der Begutachtungsstelle (MPU Stelle) vorlegen müssen. Im Gegensatz zu der Haarvariante wird die Abstinenz hier nicht „abgabeweise“ anerkannt, sondern nur im Zuge eines erfolgreich abgeschlossenen Programms. D.h. man kann bei der MPU die Abstinenz nicht halb bestehen bzw. nachweisen.
Welche Schritte sollten Sie nun tun?
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, sprechen Sie das Abstinenzüberprüfungsverfahren (Abstinenzdauer) an und entscheiden Sie sich für eine Abstinenzvariante (Abstinenzarten) und eine Laboreinrichtung.
Je eher Sie beginnen, desto eher können Sie eine abgeschlossene Abstinenz nachweisen – also verlieren Sie keine Zeit!
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